Wieder einmal eine unbekannt Nummer auf dem Handy, dann einfach über die Inverssuche (Rückwärtssuche) in den Online-Telefonbüchern nachschlagen.
Nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz (§ 105, Abs. 3 TKG v. 22.06.2004) darf die Inverssuche (Rückwärtssuche) in Deutschland als zusätzliche Dienstleistung angeboten werden. Die meisten deutschen Online-Telefonbücher bieten diesen Service, also die Suche über die Telefonnummer nach Einträgen in den Teilnehmerverzeichnissen der Deutsche Telekom Medien GmbH und Partnerverlagen, für ihre Online-Anwendung an. Möchte man nicht über die Inverssuche gefunden werden, so kann man jederzeit die Freigabe der veröffentlichten Daten über die Deutsche Telekom widerrufen.