In diesem Beitrag möchte ich das Vorgehen von MyPhone unter die Lupe nehmen und betroffenen Personen aufzeigen was man dagegen tun kann.
Ein neuer Telefonanbieter drängt sich auf den österreichischen Markt, wobei drängen hier wohl der richtige Ausdruck ist. Die Art der Kunden-Akquisition der Firma MyPhone hat in letzter Zeit für viel Aufregung gesorgt.
Oftmals ältere Personen werden per Telefon kontaktiert unter dem Vorwand die Adressdaten aktualisieren zu wollen oder ein Angebot für günstiges Telefonieren zu haben. Die meisten Personen gehen davon aus, dass es sich hierbei um Anrufe der Telekom-Austria handelt, dem ist aber nicht so!
Wird auf Fragen wie: “Wollen Sie günstig telefonieren?” oder: “Ist die soeben vorgelesene Adresse noch aktuell?” mit JA geantwortet, so haben sie im Prinzip schon einen Vertrag mit der Firma MyPhone zugestimmt. Das Gespräch wird auf Tonband aufgezeichnet und die Daten werden dann nach dem Telefonat einfach in den Vertrag eingesetzt. Diesen erhalten sie dann umgehend per Post.
Das Vorgehen von MyPhone unter der Lupe
- Vertrag per Telefon: Ist möglich, allerdings gibt es ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen. Wurde man über das Rücktrittsrecht nicht informiert, so verlängert sich das Rücktrittsrecht auf 3 Monate.
- Werbeanrufe: Werbeanrufe wie die von MyPhone sind verboten und die anrufende Firma kann geklagt werden. MyPhone argumentiert zu diesem Punkt, dass Sie die Anrufe aufgrund von vorliegenden “Opt-In Lösungen” durchführen (Opt-In: Zustimmung der Kunden, dass sie kontaktiert werden dürfen).
- Möglichkeiten der Telekom-Austria: Die Telekom-Austria als marktführendes Unternehmen hat in den Verträgen mit den alternativen Telefonanbietern vereinbart, dass im Falle von gehäuften Beschwerden zum Schutz der Konsumenten neue Regelungen eingeführt werden dürfen. Von diesem Recht macht nun die Telekom-Austria endlich gebrauch und legt fest, dass Preselection-Bestellungen nur mehr schriftlich erfolgen dürfen. MyPhone zeigt sich von der neuen Regelung allerdings unbeeindruckt und argumentiert, dass es keine gehäuften Beschwerden gegeben hätte!
Wie werde ich My-Phone wieder los?
- Wer von den geschickten Fragen der MyPhone-Mitarbeiter überrumpelt wurde, sollte am besten sofort eine schriftlich und eingeschrieben Kündigung bei der Firma MyPhone einreichen.
- Man hat ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen. Wurde man über das Rücktrittsrecht nicht informiert, so verlängert sich das Rücktrittsrecht auf 3 Monate!
- Unbedingt auch den Artikel vom Konsumentenschutz lesen: Konsument.at – Telefonanbieter Myphone: Überrumpelt!
Nach erfolgreicher Kündigung
Haben Sie den Vertrag mit My-Phone erfolgreich gekündigt, so werden Sie in dem Bestätigungsschreiben darauf hingewiesen, dass Sie sich jetzt wieder um Ihren alten Festnetzanschluss bemühen müssen!
Erst nachdem Sie bei der Telekom wieder einen Anschluss beantragt haben sind Sie My-Phone tatsächlich los, denn bis dahin telefonieren Sie weiter über My-Phone!